Dreidimensionale Strukturen mikroelektronischer Halbleiter (Topografien), z. B. eines
Speicherchips oder eines Prozessors, sind schutzfähig. Eine Topografie ist nur dann schutzfähig, wenn sie eine so genannte „Eigenart" aufweist, welche aber nicht vom DPMA geprüft wird. Dieses
„ungeprüfte Recht“ wird erst dann überprüft, wenn jemand einen Antrag auf Löschung stellt. Eine Topografie, die die Voraussetzung der Eigenart nicht erfüllt, stellt lediglich ein Scheinrecht
dar und entfaltet von Anfang an keine Schutzwirkungen.
Der Schutz einer Topografie dauert 10 Jahre.
Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt.
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