Ein Titelschutz ist für Filme, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunksendungen, TV, Tonträger,
Spiele, Software etc. möglich, wobei er mit Erscheinen des Werkes geschützt ist.
Die Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werktiteln sind niedriger als die an die
Kennzeichnungskraft von Marken, weil es nicht wie bei den Marken um die Unterscheidung der betrieblichen Herkunft. Vielmehr soll von den angesprochenen Verkehrskreisen der Titel als Kennzeichnung
eines individuellen Werks angesehen werden.
Ein vorzeitiger Schutz noch vor Erscheinen des Titels kann durch das Aufgeben einer
Titelschutz-Anzeige erhalten werden, z.B. einen Buchtitel im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels oder im Titelschutz-Anzeiger, damit das Werk bereits während der Planungsphase Rechtssicherheit in
Bezug auf den Titel des Werkes bekommt. Wichtig ist auch, dass das Werk innerhalb einer Frist von 5 bis 6 Monaten nach Aufgabe der Titelschutz-Anzeige veröffentlicht wird. Ansonsten erlischt der
Titelschutz und der Titel wird wieder frei.
Der Titelschutz endet mit der Aufgabe des Gebrauchs des Werks.
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