Jeder Arbeitnehmer ist
im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses verpflichtet, seine Erfindungen dem Arbeitgeber innerhalb eines bestimmten Zeitraumes mitzuteilen. Der Arbeitgeber entscheidet dann, ob er die Erfindung
verwerten will oder nicht.
Im Falle einer
Verwertung erhält der Arbeitnehmer eine Vergütung, die in Abhängigkeit zu verschiedenen Faktoren steht.
Diese
sind beispielsweise: die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb, Anteil der Mitwirkung an der Erfindung bei mehreren Erfindern, Höhe des Umsatzes etc..
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