| Jeder Arbeitnehmer ist 
                                                im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses verpflichtet, seine Erfindungen dem Arbeitgeber innerhalb eines bestimmten Zeitraumes mitzuteilen. Der Arbeitgeber entscheidet dann, ob er die Erfindung 
                                                verwerten will oder nicht. Im Falle einer 
                                                Verwertung erhält der Arbeitnehmer eine Vergütung, die in Abhängigkeit zu verschiedenen Faktoren steht. Diese 
                                                sind beispielsweise: die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb, Anteil der Mitwirkung an der Erfindung bei mehreren Erfindern, Höhe des Umsatzes etc..
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