Das europäische Patentsystem wurde durch Schaffung eines einheitlichen
Patentschutzes reformiert, welches Unternehmen eine einfache Alternative zum bestehenden System bietet und einen kostengünstigen Weg zum Patentschutz und zur Streitbeilegung einführt.
Ein Einheitspatent bietet neben den beiden bestehenden Möglichkeiten, nämlich
dem nationalen Weg oder einem klassischen europäischen Patent, eine weitere Möglichkeit zum Patentschutz in Europa.
Wer den Schutz lieber in einzelnen EPÜ-Vertragsstaaten beantragen möchte, kann
weiterhin Patentanmeldungen bei den nationalen Patentämtern dieser Staaten einreichen, und es ist auch weiterhin möglich, ein europäisches Patent in einem oder mehreren EPÜ-Vertragsstaaten zu
validieren.
Darüber hinaus kann ein Einheitspatent mit einem klassischen europäischen
Patent kombiniert werden: Es besteht die Möglichkeit, ein Einheitspatent zu beantragen und zusätzlich das europäische Patent in denjenigen EPÜ-Vertragsstaaten zu validieren, deren Gebiete nicht unter
das Einheitspatentsystem fallen, weil sie nicht EU-Mitgliedstaaten sind oder EU-Mitgliedstaaten, die nicht an der verstärkten Zusammenarbeit zum einheitlichen Patentschutz teilnehmen, oder es sind
EU-Mitgliedstaaten, die an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen, aber das UPCA noch nicht ratifiziert haben oder ihm noch nicht beigetreten sind.
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