Das gewerbliche Schutzrecht (Patent, Gebrauchsmuster etc.) verleiht dem
Eigentümer das Recht, anderen die gewerbliche Nutzung seines Schutzrechts zu untersagen. Der Schutzrechtsinhaber kann sein Schutzrecht selbst verwerten oder Lizenzen vergeben. Lizenzverträge
müssen dann abgeschlossen werden, wenn ein Schutzrechtsinhaber einem Dritten eine ausschließliche oder nicht ausschließliche Nutzung an dem Gegenstand des Schutzrechtes gestattet. Dafür erhält der
Schutzrechtsinhaber eine Vergütung.
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